Webplakat: Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Wir halten hier die allgemeinen Teil­nahme­be­din­gun­gen (Stand 04.2024) für ei­ne Berufskraftfahrterweiterbildung (Modulschulung) für dich bereit.

Geltungsbereich


1.0 Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Berufskraftfahrerweiterbildung (Modulschulung) des BKF.CAMP.

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Anmeldung


2.0 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Telefon, Online oder per E-Mail erfolgen. Auftraggeber kann der Teilnehmende selbst oder auch ein Unternehmen sein, welcher Dritte als Teilnehmer zur Weiterbildung anmeldet. Voraussetzung zur Teilnahme ist in jedem Fall ein gültiges Legitimationsdokument.

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Inhalte


3.0 Der Inhalt und die Durchführung der Weiterbildung richten sich nach dem jeweiligen Weiterbildungsprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird.

3.1 Das BKF.CAMP ist berechtigt, einzelne Inhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung der Teilnehmenden abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern der vereinbarten Weiterbildung berührt wird.

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Widerruf


4.0 Dem Auftraggeber steht nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.

4.1 Sofern der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist, jedoch erst nach Beginn der Weiterbildung wirksam erklärt wird, sind bereits erbrachte Teilleistungen angemessen zu vergüten.

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Rücktritt


5.0 Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

5.1 Die Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 15 Tage vor Beginn einer Weiterbildung ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Gebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet.

5.2 Beim Rücktritt innerhalb von 14 bis 3 Tagen vor Beginn einer Weiterbildung werden 80% der Gebühren fällig. Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der Gebühren fällig. Bei Nichtteilnahme sind von dem Auftraggeber 100% der Gebühren zu entrichten.

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Absage einer Weiterbildung


6.0 Das BKF.CAMP behält sich die Absage von Weiterbildungen aus Gründen vor, die das BKF.CAMP nicht zu vertreten hat, wie z.B. das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, höhere Gewalt.

6.1 Bei einer Absage wird das BKF.CAMP versuchen, die Teilnehmenden auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern diese einverstanden sind. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der bereits bezahlten Lehrgangsgebühren. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeber oder Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens des BKF.CAMP oder seiner Erfüllungsgehilfen.

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Kündigung


7.0 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines mehrtägigen Lehrgangs bleibt unberührt.

7.1 Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

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Zahlungsbedingungen


8.0 Für Weiterbildungen und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Mit der Rechnung (Anmeldebestätigung) kommt der Vertrag zustande.

8.1 Die Lehrgangsgebühren sind gemäß der vereinbarten Zahlungsvereinbarungen fällig, spätestens jedoch zu Lehrgangsbeginn und auf das in der Rechnung bezeichnete Konto unter der Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen, oder wenn vereinbart in Bar zu entrichten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeingangs beim Auftragnehmer.

8.2 Das BKF.CAMP ist berechtigt, von den Teilnehmenden einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z. B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist das BKF.CAMP berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme an einer Weiterbildung auszuschließen.

8.3 Verzug tritt mit Beginn der Weiterbildung ein.

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Rechte an den Weiterbildungsunterlagen


9.0 Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden exklusiv den Teilnehmenden eine Weiterbildung zur Verfügung gestellt.

9.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung dieser Unterlagen oder von Teilen daraus, behält sich das BKF.CAMP ausschließlich vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung vom BKF.CAMP in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

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Haftung


10.0 Das BKF.CAMP haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/ oder durch Verlust oder Diebstahl von in Schulungsräumen/ -geländen eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen.

10.1 Das BKF.CAMP haftet bei zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

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Erfüllungsort


11.0 Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.

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Gerichtsstand


12.0 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz vom BKF.CAMP, soweit die Teilnehmenden Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

12.1 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Teilnehmende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2 Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen des BKF.CAMP gegen die Teilnehmenden, soweit die Person Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

12.3 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt das BKF.CAMP nicht teil.

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Schlussbestimmungen


13.0 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

13.1 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

13.2 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

13.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.

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