Webplakat: Kenntnisbereiche

Kenntnisbereiche gemäß der BKrFQV

3 Kenntnisbereiche · 5 Module


Für die Weiterbildung der Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge sind 3 Kenntnisbereiche gemäß der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) vorgegeben.

Diese Kenntnisbereiche mit den unterschiedlichen Zielen geben Auskunft darüber, welche Kenntnisse in einer Modulschulung anhand ganz unterschiedlicher Module zu welcher Führerscheinklasse vermittelt werden.

Anmeldung

Schulungstermine für 2025 (PDF)

Kenntnisbereich 1

Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

KB 1.1
M1: Eco-Training & Assistenzsysteme

Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, insbesondere:

  • Drehmomentkurven,

  • Leistungskurven,

  • spezifische Verbrauchskurven eines Motors,

  • optimaler Nutzungsbereich des Dreh­zahl­mes­sers und

  • optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.

KB 1.2
M1: Eco-Training & Assistenzsysteme
M3: Gefahrenwahrnehmung

Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:

  • Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage,

  • kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage,

  • bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung,

  • Einsatz der Trägheit des Fahrzeugs,

  • Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle,

  • Verhalten bei Defekten,

  • Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP),

  • vorausschauende Notbremssysteme (AEBS),

  • Antiblockiersystem (ABS),

  • Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und

  • andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme.

KB 1.3
M1: Eco-Training & Assistenzsysteme

Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere:

  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2,

  • Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses,

  • geeigneter Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik,

  • konstante Geschwindigkeit,

  • ausgeglichener Fahrstil und angemessener Reifendruck und

  • Kenntnis intelligenter Verkehrssysteme, die ein effizienteres Fahren und eine bessere Routenplanung ermöglichen.

KB 1.3a
M3: Gefahrenwahrnehmung

Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen, insbesondere:

  • sich unterschiedlicher Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen bewusst sein und sich daran anpassen,

  • künftige Ereignisse vorhersehen,

  • ermessen, welche Vorkehrungen für eine Fahrt bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen getroffen werden müssen,

  • die Verwendung der damit ver­bun­de­nen Sicher­heits­aus­rüs­tung be­herr­schen und sich be­wusst machen, wann eine Fahrt auf Grund ex­tre­mer Wit­te­rungs­be­din­gun­gen ver­scho­ben oder ab­ge­sagt wer­den muss,

  • sich an Verkehrsri­si­ken an­pas­sen, ein­schließ­lich ge­fähr­lich­er Ver­hal­tens­wei­sen im Ver­kehr oder Ab­len­kung beim Fah­ren (durch die Nut­zung elek­tro­nisch­er Ge­rä­te, Nahrungs- und Ge­trän­ke­auf­nahme usw.), und

  • Ge­fahren­situatio­nen er­ken­nen, sich da­ran an­pas­sen und den da­mit ver­bun­denen Stress be­wäl­ti­gen, vor al­lem in Be­zug auf Grö­ße und Ge­wicht des Fahr­zeugs und auf schwäch­ere Ver­kehrs­teil­neh­mer, bei­spiels­wei­se Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer und mo­to­ri­sier­te Zwei­rä­der.

  • Mög­liche Ge­fahren­situatio­nen er­ken­nen und kor­rekte Schlüs­se ziehen, wie aus die­ser po­ten­ziell ge­fähr­lich­en Lage Si­tu­atio­nen ent­steh­en kön­nen, in de­nen Un­fäl­le mög­licher­wei­se nicht mehr ver­mie­den wer­den kön­nen, so­wie Maß­nah­men aus­wäh­len und durch­füh­ren, durch die die Sicher­heits­ab­stän­de so er­höht wer­den, dass ein Un­fall noch ver­mie­den wer­den kann, falls die poten­ziel­len Ge­fah­ren auf­tre­ten soll­ten.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

KB 1.4
M4: Schadensprävention
M5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheits­vor­schrif­ten und durch rich­tige Be­nut­zung des Fahr­zeugs, ins­be­son­de­re:

  • bei der Fahrt auf das Fahr­zeug wir­ken­de Kräfte,

  • Einsatz der Ge­triebe­über­set­zung ent­sprech­end der Be­las­tung des Fahr­zeugs und dem Fahr­bahn­profil,

  • Nut­zung von Auto­matik­ge­trie­ben,

  • Be­rech­nung der Nutz­last ei­nes Fahr­zeugs oder einer Fahr­zeug­kombi­na­tion,

  • Be­rech­nung des Nutz­vo­lu­mens,

  • Ver­tei­lung der La­dung,

  • Aus­wir­kun­gen der Über­la­dung auf die Ach­se,

  • Fahr­zeug­sta­bi­li­tät und Schwer­punkt und

  • Ar­ten von Ver­pack­un­gen und Last­trä­gern,

  • wichtigste Ka­te­go­rien von Gü­tern, bei de­nen eine Ladungs­siche­rung er­for­der­lich ist,

  • Feststell- und Ver­zurr­tech­ni­ken,

  • Ver­wen­dung der Zurr­gur­te,

  • Über­prü­fung der Halte­vor­rich­tun­gen,

  • Einsatz des Um­schlag­ge­räts und

  • Ab­deck­en mit ei­ner Pla­ne und Ent­fer­nen der Pla­ne.

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

KB 1.5
M3: Gefahrenwahrnehmung
M5: Sicherheit für La­dung & Fahr­gast

Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgast­sicher­heit und des Fahr­gast­kom­forts, ins­be­son­de­re:

  • richtige Ein­schät­zung der Längs- und Seit­wärts­be­we­gun­gen des Fahr­zeugs,

  • rücksichts­volles Verkehrs­ver­hal­ten,

  • Positionierung auf der Fahr­bahn,

  • sanftes Ab­brem­sen; Be­ach­tung der Über­hänge,

  • Nutzung spe­zi­fisch­er Infra­struk­tu­ren (öffent­li­che Ver­kehrs­fläch­en, be­stimm­ten Ver­kehrs­teil­neh­mern vor­be­haltene Ver­kehrs­wege),

  • an­ge­mes­sene Pri­ori­tä­ten­set­zung im Hin­blick auf die sich­ere Steue­rung des Fahr­zeugs und die Er­fül­lung an­de­rer dem Fah­rer ob­lie­gen­den Auf­ga­ben,

  • Umgang mit den Fahr­gäs­ten und

  • besondere Merk­male der Be­för­de­rung be­stimm­ter Fahr­gast­grup­pen (Menschen mit Be­hin­de­run­gen, Kin­der).

KB 1.6
M3: Gefahrenwahrnehmung
M5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

  • bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte,

  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil,

  • Nutzung von Automatikgetrieben,

  • Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination,

  • Verteilung der Ladung,

  • Auswirkungen der Überladung auf die Achse und

  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.

Kenntnisbereich 2

Anwendung der Vorschriften

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

KB 2.1
M2: Sozialvorschriften + DiKo

Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Personen- und Güterkraftverkehr, insbesondere:

  • höchst­zu­läs­sige Arbeits­zei­ten in der Ver­kehrs­bran­che,

  • Grund­sät­ze, An­wen­dung und Aus­wir­kun­gen der Ver­ord­nun­gen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Eu­ro­päischen Par­la­ments und des Ra­tes,

  • Sank­tio­nen für den Fall, dass der Fahr­ten­schrei­ber nicht benutzt, falsch benutzt oder ver­fälscht wird und

  • Kenntnis der so­zial­recht­lich­en Rahmen­be­din­gun­gen für den Güter- oder Personen­kraft­ver­kehr: Rechte und Pflich­ten der Kraft­fah­rer im Bereich der Grund­qua­li­fi­ka­tion und der Wei­ter­bil­dung.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

KB 2.2
M2: Sozialvorschriften + DiKo
M4: Schadensprävention

Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:

  • Be­för­de­rungs­ge­neh­mi­gun­gen,

  • im Fahrzeug mit­zu­füh­ren­de Do­ku­men­te,

  • Fahr­ver­bote für be­stimm­te Stra­ßen,

  • Straßen­be­nut­zungs­ge­büh­ren,

  • Ver­pflich­tun­gen im Rah­men der Muster­ver­trä­ge für die Güter­be­för­de­rung,

  • Er­stel­len von Be­för­de­rungs­do­ku­men­ten,

  • Ge­neh­mi­gun­gen im in­ter­na­tio­na­len Ver­kehr,

  • Ver­pflich­tun­gen im Rah­men des CMR (Über­ein­kommen über den Be­för­de­rungs­ver­trag im in­ter­na­tio­na­len Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr),

  • Er­stel­len des in­ter­na­tio­na­len Fracht­briefs,

  • Über­schrei­ten der Gren­zen,

  • Verkehrs­kom­mis­sio­nä­re und

  • besondere Begleit­doku­men­te für die Gü­ter.

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

KB 2.3
M2: Sozialvorschriften + DiKo

Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr, insbesondere:

  • Be­för­de­rung be­stimm­ter Per­sonen­grup­pen,

  • Sicher­heits­aus­stat­tung in Bus­sen,

  • Sicher­heits­gur­te und

  • Be­la­den des Fahr­zeugs.

Kenntnisbereich 3

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

KB 3.1 Ziel
M3: Gefahrenwahrnehmung
M4: Schadensprävention

Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere:

  • Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,

  • Verkehrsunfallstatistiken,

  • Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und

  • menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

KB 3.2
M4: Schadensprävention

Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere:

  • all­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen,

  • Fol­gen für die Kraft­fah­rer,

  • Vor­beugungs­maß­nah­men,

  • Check­lis­te für Über­prü­fun­gen und

  • Rechts­vor­schrif­ten be­tref­fend die Ver­ant­wor­tung der Kraft­ver­kehrs­un­ter­neh­mer.

KB 3.3
M4: Schadensprävention

Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere:

  • Grund­sät­ze der Er­go­no­mie: gesund­heits­be­denk­lich­e Be­we­gun­gen und Hal­tun­gen,

  • physische Kon­di­tion,

  • Übun­gen für den Um­gang mit Las­ten und

  • in­di­vi­du­el­ler Schutz.

KB 3.4
M3: Gefahrenwahrnehmung

Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere:

  • Grund­sät­ze ei­ner ge­sun­den und aus­ge­wo­gen­en Er­näh­rung,

  • Aus­wir­kun­gen von Al­ko­hol, Arz­nei­mit­teln oder je­dem Stoff, der ei­ne Än­de­rung des Ver­hal­tens be­wir­ken kann,

  • Symp­to­me, Ur­sach­en, Aus­wir­kun­gen von Mü­dig­keit und Stress und

  • grund­le­gen­de Rol­le des Zy­klus von Ak­ti­vi­tät/Ruhe­zeit.

KB 3.5
M3: Gefahrenwahrnehmung

Fähig­keit zu rich­ti­ger Ein­schät­zung der Lage bei Not­fäl­len, ins­be­son­de­re:

  • Ver­hal­ten in Not­fäl­len: Ein­schät­zung der La­ge,

  • Ver­mei­dung von Nach­folge­un­fäl­len,

  • Ver­stän­di­gung der Hilfs­kräfte,

  • Ber­gung von Ver­letz­ten und Leis­tung erster Hilfe,

  • Re­ak­tion bei Brand,

  • Eva­ku­ie­rung der Mit­fah­rer des LKW bzw. der Fahr­gäs­te des Bus­ses,

  • Ge­währleis­tung der Sich­er­heit al­ler Fahr­gäs­te,

  • Vor­ge­hen bei Gewalt­ta­ten und

  • Grund­prin­zip­ien für die Er­stel­lung der ein­vernehm­lich­en Un­fall­mel­dung.

KB 3.6
M4: Schadensprävention

Fähi­gkeit zu ei­nem Ver­hal­ten, das zu einem po­si­ti­ven Image des Un­ter­neh­mens bei­trägt, ins­be­son­dere:

  • Ver­hal­ten des Kraft­fah­rers und An­se­hen des Un­ter­neh­mens: Be­deu­tung der Qua­li­tät der Leis­tung des Kraft­fah­rers für das Un­ter­neh­men,

  • unter­schied­liche Rol­len des Kraft­fah­rers,

  • unter­schied­liche Ge­sprächs­part­ner des Kraft­fah­rers,

  • War­tung des Fahr­zeugs,

  • Arbeits­or­ga­ni­sa­tion und

  • kom­mer­ziel­le und fi­nan­ziel­le Kon­sequen­zen ei­nes Rechts­streits.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

KB 3.7
M4: Schadensprävention

Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

  • Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader),

  • unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten),

  • Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten,

  • unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) und

  • Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

KB 3.8
M4: Schadensprävention

Kenntnis des wirtschaflichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

  • Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen),

  • unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr,

  • Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen,

  • Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr) und

  • Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenkraftverkehr.

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